Rechtsprechung
LG Essen, 14.04.2020 - 13 S 101/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- versicherungsrechtsiegen.de
Leistungsfreiheit - Verletzung Aufklärungspflicht durch Versicherungsnehmer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 21.11.2012 - IV ZR 97/11
Verletzung von Aufklärungsobliegenheiten gegenüber dem Kaskoversicherer in den …
Auszug aus LG Essen, 14.04.2020 - 13 S 101/19
Arglist beinhaltet eine qualifizierte Form des Vorsatzes und erfordert zum einen zumindest bedingten Vorsatz bezüglich der Obliegenheitsverletzung und zudem mindestens Vorsatz bezüglich einer für den Versicherer nachteiligen Auswirkung dieser Verletzung, Langheid/Wandt/Wandt VVG § 28 Rn. 302. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer "einen gegen die Interessen des Versicherers gerichteten Zweck" verfolgt, BGH VersR 2013, 175, 176. Arglistiges Handeln setzt also über das bewusste Verletzen einer Obliegenheit hinaus voraus, dass der Versicherungsnehmer auf das Regulierungsverhalten des Versicherers zu seinen Gunsten Einfluss nehmen will, wobei hierfür genügt, Beweisschwierigkeiten vermeiden oder die Regulierung beschleunigen oder allgemein auf die Entscheidung des Versicherers Einfluss nehmen zu wollen, Prölss, in: Prölss/Martin, VVG, 30. AufL, 2018, § 28 Rn. 198; LG Essen, Urt. v. 19.03.2018 - 18 O 199/17, juris. - BGH, 11.10.2016 - VIII ZR 300/15
Berufung im Schadensersatzprozess des gekündigten Wohnraummieters wegen …
Auszug aus LG Essen, 14.04.2020 - 13 S 101/19
Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen im Sinne von § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO können sich auch aus der Möglichkeit unterschiedlicher Bewertungen der erstinstanzlichen Beweisaufnahme ergeben, jedoch ist das Berufungsgericht zu einer erneuten Tatsachenfeststellung nur verpflichtet, wenn aus der für das Berufungsgericht gebotenen Sicht eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass im Fall der Beweiserhebung die erstinstanzliche Feststellung keinen Bestand haben wird (BGH, Urteil vom 11.10.2016, Az. VIII ZR 300/15 m.w.N.). - BGH, 21.06.2016 - VI ZR 403/14
Haftung wegen des Einsperrens von Schiffen: Pflicht des Berufungsgerichts zur …
Auszug aus LG Essen, 14.04.2020 - 13 S 101/19
Ein solcher Verfahrensfehler liegt namentlich vor, wenn die Beweiswürdigung in dem erstinstanzlichen Urteil den Anforderungen nicht genügt, die von der Rechtsprechung zu § 286 Abs. 1 ZPO entwickelt worden sind, was der Fall ist, wenn die Beweiswürdigung unvollständig oder in sich widersprüchlich ist, wenn sie gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt, oder wenn das erstinstanzliche Gericht Tatsachenvortrag der Parteien übergangen bzw. von den Parteien nicht vorgetragene Tatsachen verwertet hat (BGH, Urteil vom 21.06.2016, Az. VI ZR 403/14 m.w.N.).
- BGH, 27.09.2006 - VIII ZR 19/04
Sachdienlichkeit einer Klageänderung im Berufungsverfahren
- BVerfG, 01.10.2004 - 1 BvR 786/04
Sachentscheidung im Berufungsverfahren bei abgelehnter Tatbestandsberichtigung
- OLG Naumburg, 16.02.2012 - 4 U 32/11
Kfz-Kaskoversicherung: Arglistiges Verschweigen von Vorschäden
Auszug aus LG Essen, 14.04.2020 - 13 S 101/19
Diese beeinflussen die Höhe des Wiederbeschaffungswertes und damit den Entschädigungsanspruch gegenüber der Beklagten unmittelbar, OLG Naumburg, Urteil vom 16.02.2012, 4 U 32/11. - LG Essen, 19.03.2018 - 18 O 199/17
Inanspruchnahme einer Kaskoversicherung wegen eines behaupteten …
Auszug aus LG Essen, 14.04.2020 - 13 S 101/19
Arglist beinhaltet eine qualifizierte Form des Vorsatzes und erfordert zum einen zumindest bedingten Vorsatz bezüglich der Obliegenheitsverletzung und zudem mindestens Vorsatz bezüglich einer für den Versicherer nachteiligen Auswirkung dieser Verletzung, Langheid/Wandt/Wandt VVG § 28 Rn. 302. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer "einen gegen die Interessen des Versicherers gerichteten Zweck" verfolgt, BGH VersR 2013, 175, 176. Arglistiges Handeln setzt also über das bewusste Verletzen einer Obliegenheit hinaus voraus, dass der Versicherungsnehmer auf das Regulierungsverhalten des Versicherers zu seinen Gunsten Einfluss nehmen will, wobei hierfür genügt, Beweisschwierigkeiten vermeiden oder die Regulierung beschleunigen oder allgemein auf die Entscheidung des Versicherers Einfluss nehmen zu wollen, Prölss, in: Prölss/Martin, VVG, 30. AufL, 2018, § 28 Rn. 198; LG Essen, Urt. v. 19.03.2018 - 18 O 199/17, juris.